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Wie läuft das Zuwahlverfahren 2025 konkret ab?
Die Junge Akademie zählt konstant 50 Mitglieder. Alljährlich scheiden zehn ihrer Mitglieder aus und zehn werden neu aufgenommen. Die jährliche Zuwahl erfolgt abwechselnd über die Trägerakademien der Jungen Akademie (die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina) und über die Junge Akademie selbst. Bei Zuwahlen über die Trägerakademien werden die Kandidat*innen vorgeschlagen. Die Zuwahl über die Junge Akademie erfolgt über Eigenbewerbungen.
Die Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Gutachten) für die Zuwahl 2025 sind im Zeitraum 4. September bis 11. November 2024 über eine Bewerbungsplattform möglich. Dies bedeutet, dass auch die Gutachten spätestens am 11. November 2024 eingereicht sein müssen. Die Einreichung der Gutachten erfolgt über einen Link. Diesen erhalten die Gutachtenden automatisch, sobald die Bewerbenden ihre Bewerbung eingereicht haben, da in der Bewerbungsmaske Namen und Mailadressen der Gutachtenden abgefragt werden. Die Gutachtenden erhalten mit der automatisierten Mail auch Strukturierungsvorgaben für die Erstellung des Gutachtens (mehr Informationen: siehe unten).
Nach der Bewerbungsphase schließt sich ein zweistufiges Auswahlverfahren an. Dieses wird von einer Zuwahlkommission durchgeführt, die aus Mitgliedern der Jungen Akademie besteht. Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich am 13. und 14. Februar 2025 in Berlin auf Deutsch geführt, die Einladungen dazu werden gegebenenfalls in der zweiten Januarhälfte 2025 verschickt. Bewerber*innen werden gebeten, sich diese Termine vorzumerken.
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Werden die Reise- und Übernachtungskosten im Rahmen der Auswahlgespräche übernommen?
Ja, die Junge Akademie kümmert sich im Rahmen des Auswahlgespräches bei Bedarf um die Hotelbuchung und übernimmt die Übernachtungskosten. Auch die Reisekosten können den Bewerbenden im Nachgang zurückerstattet werden. Es ist zu berücksichtigen, dass nur die Kosten für An- und Abreisen innerhalb Europas übernommen werden können und dass die Erstattung gemäß des Bundesreisekostengesetzes erfolgt.
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Können sich Wissenschaftler*innen und Künstler*innen bewerben, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder nicht in Deutschland leben?
Ja. Weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch ein Lebensmittelpunkt in Deutschland sind notwendige Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft. Mitglieder sollten aber über fundierte Deutschkenntnisse verfügen, um den in deutscher Sprache geführten Diskussionen in der Jungen Akademie folgen und an diesen aktiv teilnehmen zu können. Weiterhin erwartet die Junge Akademie von ihren Mitgliedern eine aktive Mitarbeit bei ihren überwiegend in Deutschland stattfindenden Veranstaltungen; die Bereitschaft und Möglichkeit dazu sollte glaubhaft dargestellt werden können. Urkundendokumente sollten in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.
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Was meint „fundierte Deutschkenntnisse“ konkret?
„Fundierte Deutschkenntnisse“ meint, dass die Einstufung des Sprachniveaus der Bewerber*innen gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen bei mindestens C1 liegen sollte. Eine Selbsteinschätzung dazu wird in der Bewerbungsmaske abgefragt.
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Das Datum der Abschlussprüfung der Promotion bzw. eines entsprechenden künstlerischen Qualifikationswerkes sollte zum Ende der Bewerbungsfrist (11. November 2024) mindestens drei, darf aber nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Wieso?
Die Junge Akademie richtet sich gemäß ihrem Namen an Wissenschaftler*innen und Künstler*innen in der frühen und mittleren Karrierephase, die sich bereits ein eigenständiges Profil erarbeitet haben. Dies ist in der Regel in einem Zeitfenster von drei bis sieben Jahren nach einem entsprechenden Qualifikationswerk gegeben.
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Ich habe mehrere Promotionen abgeschlossen. Das Datum der Abschlussprüfung welcher Promotion soll ich angeben?
Sollten mehrere Promotionen abgeschlossen worden sein, gilt die letzte Promotion, deren Abschlussdatum entsprechend in der Bewerbungsmaske angegeben werden muss.
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Ich habe bereits eine unbefristete Professur. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Eines der Kernziele der Junge Akademie ist die Förderung von Wissenschaftler*innen und Künstler*innen in der frühen und mittleren Karrierephase. Bewerbungen von Personen, die bereits eine unbefristete Professur (W2 oder W3) haben, können berücksichtigt werden, wenn das Datum der Abschlussprüfung der Promotion zum Ende der Bewerbungsfrist (11. November 2024) nicht länger als sieben Jahre zurückliegt.
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Wie berechnet sich die Zeit nach einem künstlerischen Abschluss?
Das Datum der künstlerischen oder akademischen Abschlussprüfung (Meisterklasse, Disputation der Promotion etc.) sollte zum Zeitpunkt der Bewerbungsdeadline (11. November 2024) genau wie bei Wissenschaftler*innen mindestens drei, darf aber nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Nach dem Abschluss sollte ein eigenständiges künstlerisches Profil erarbeitet und in der Öffentlichkeit gezeigt worden sein.
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Wie werden konkret Eltern-, Pflege- und Krankheitszeiten berücksichtigt?
Zeiten der Kinderbetreuung innerhalb der Frist, bei der eine Bewerbung möglich ist, wird
Wissenschaftlerinnen/Künstlerinnen mit pauschal zwei Jahren pro Kind und Wissenschaftlern/Künstlern mit pauschal einem Jahr pro Kind angerechnet. Mit entsprechendem
Nachweis von Kinderbetreuungszeiten, die über ein Jahr hinausgehen ist auch für
Wissenschaftler/Künstler eine Fristverlängerung bis zu zwei Jahre pro Kind möglich. Ebenso können bei Bewerbungen Pflegezeiten und im Einzelfall Krankheitszeiten berücksichtigt werden.
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Was versteht die Junge Akademie unter Diversität?
Diversität ist für die Junge Akademie ein wichtiger Erfolgsfaktor. Der Austausch unter den Mitgliedern lebt davon, möglichst vielfältige Perspektiven auf ein Thema zusammenzubringen und in die gemeinsame Arbeit einfließen zu lassen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die fachliche Vielfalt, die die Künste miteinschließt. Diversität ist aber nicht nur fachlich zu betrachten. Hinzu kommen Dimensionen wie etwa Gender, Klasse und Herkunft, Behinderung oder Religion. In diesen Dimensionen deckt die Mitgliedschaft der Jungen Akademie die Vielfalt der deutschen Gesellschaft, Wissenschaft und Kunst nicht angemessen ab, was wir verbessern wollen. Deshalb möchten wir Wissenschaftler*innen und Künstler*innen mit den entsprechenden Diversitätserfahrungen besonders ermuntern sich zu bewerben und in ihren Bewerbungsunterlagen kurz auf diese einzugehen.
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Was bedeutet es, dass nach der abgeschlossenen Promotion bzw. dem Qualifikationswerk eine weitere herausragende wissenschaftliche oder künstlerische Leistung abgeschlossen sein sollte?
Die Junge Akademie geht davon aus, dass die wissenschaftliche Exzellenz der Kandidat*innen nicht nur anhand der Promotion zu beurteilen ist. Dasselbe gilt für den Bereich Kunst und ein entsprechendes Qualifikationswerk. Die „weitere herausragende wissenschaftliche oder künstlerische Leistung“ wird jedoch nicht näher definiert (etwa anhand von Art, Umfang oder Erscheinungsort), um den verschiedenen Dis-ziplinen und Karrierewegen der Kandidat*innen Rechnung zu tragen. Dies kann zum Beispiel durch eine kurze Dokumentation von Einzelausstellungen, Konzerten, Arbeitsaufträgen, geförderten Projekten o. Ä. nachgewiesen werden. Hierzu sollte das eingereichte Werkverzeichnis auch Verweise auf entsprechende Veröffentlichungen enthalten.
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Wieso werde ich in der Bewerbungsmaske zusätzlich zur Angabe meines konkreten Fachgebietes gebeten mich als Wissenschaftler*in gemäß DFG-Fachsystematik bis zu drei Fächern zuzuordnen?
Ein Kernziel der Jungen Akademie ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Mitglieder sollten ihr Fach nicht nur mit Innovationslust und Leidenschaft, sondern auch mit der Fähigkeit zum interdisziplinären Diskurs vertreten. Um im Zuwahlprozess stark interdisziplinär arbeitende Bewerber*innen gut identifizieren und angemessen bewerten zu können, besteht zusätzlich zur Angabe des Fachgebietes die Möglichkeit, sich bis zu drei Fächern der DFG-Fachsystematik zuzuordnen und somit den eigenen Arbeitsbereich angemessen abzubilden.
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Muss ich als Künstler*in promoviert sein?
Nein. Für die Aufnahme gilt, dass eine Promotion oder alternativ ein adäquater Abschluss (z.B. Meisterklasse) im jeweiligen Fach vorliegen sollte. Studierende oder Personen, die noch an einer Universität eingeschrieben sind, werden nicht berücksichtigt.
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Wie lang sollte das Motivationsschreiben sein?
Für die Gestaltung der Bewerbungsunterlagen gibt es keine formalen Vorgaben. Es empfiehlt sich, den Umfang des Motivationsschreibens auf maximal zwei Seiten zu beschränken. Es muss auf Deutsch verfasst sein.
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Wie konkret sollen mögliche Projekte im Motivationsschreiben dargestellt werden?
Für die Zuwahlkommission ist es hilfreich, wenn das Motivationsschreiben grob skizzierte Ideen und Zielsetzungen für mögliche Projekte enthält, die Sie während einer Mitgliedschaft in der Jungen Akademie durchführen wollen würden. Nicht notwendig ist jedoch eine konkrete Planung (Zeitrahmen, Budgetierung etc.) einzelner Vorhaben.
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Wer kann ein Gutachten verfassen?
Gutachten können von nationalen oder internationalen Universitätsprofessor*innen und Hochschullehrer*innen bzw. Senior Research Group Leader oder auf andere Weise renommierten Vertreter*innen ihres Fachs verfasst werden. Dies schließt emeritierte Personen mit ein.
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Was sollten die Gutachten enthalten und in welcher Sprache sollten sie verfasst sein?
Die Gutachten können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Struktur des Gutachtens sollte folgenden Fragestellungen folgen:
- Woher kennen Sie den/die Bewerber*in?
- Welche künstlerischen und/oder wissenschaftlichen Qualifikationen zeichnen den/die Bewerber*in aus?
- Was kann der/die Bewerber*in zum interdisziplinären Diskurs der Jungen Akademie und zu Initiativen an den Schnittstellen von Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft beitragen? Welche Erfahrungen bringt er/sie in diesen Bereichen mit?
- Welche Aspekte des Lebenswegs und der Leistungen des/der Bewerbers*Bewerberin sollten besonders berücksichtigt werden?
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Wie sollen die Gutachten eingereicht werden?
Bewerber*innen geben in der Bewerbungsmaske Namen und Mailadresse von zwei Gutachter*innen an. Nach Absenden der Bewerbung erhalten die Gutachter*innen automatisch eine Mail, die einen Link zum Upload des Gutachtens und die oben genannten, strukturierenden Fragestellungen enthält, die wir bitten bei der Erstellung des Gutachtens zu berücksichtigen. Bei Eingang eines Gutachtens wird der/die Bewerber*in benachrichtigt. Sollten die Gutachten am Ende des Bewerbungszeitraums nicht vollständig vorliegen, kann die entsprechende Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
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Gibt es für Künstler*innen spezielle Kriterien für die Bewerbung?
Für alle Bewerbungen sind folgende Elemente erforderlich: ein Motivationsschreiben in deutscher Sprache mit Begründung des Interesses an einer Mitgliedschaft in der Jungen Akademie, ein Lebenslauf, ein Publikations- und/oder Werkverzeichnis, die Urkunde der Qualifikationsarbeit und zwei Gutachten in deutscher oder englischer Sprache von Hochschullehrer*innen oder auf andere Weise renommierten Vertreter*innen ihres Fachs, die die Eignung der Bewerber*innen darlegen
Bei Künstler*innen sollte aus den Bewerbungsunterlagen unbedingt das Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen hervorgehen. Wir würden uns außerdem über ein Portfolio mit einer Auswahl von ca. 10 Werken freuen, das sie extern bereitstellen und im Werkverzeichnis verlinken. Falls das Portfolio in Form eines pdf-Dokumentes zur Verfügung gestellt wird, bitten wir den Umfang auf ca. 10 Seiten zu beschränken.
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Beinhaltet die Mitgliedschaft ein (künstlerisches) Arbeitsstipendium?
Nein. Die Fördermittel stehen den Mitgliedern zur Umsetzung von gemeinsamen Projekten zur Verfügung. Gelder können beispielsweise für Workshops, Tagungen, Ausstellungen, Aufführungen, Publikationen, Beiträge im Kontext einer engagierten Wissenschaftskommunikation, Material, externe Dienstleistungen (z.B. IT-Umsetzungen von Projekten) beantragt und verwendet werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, ein persönliches Budget für die eigene Fortbildung wie z.B. individuelle Coachings oder Literatur zu verwenden. Eine Verwendung des Budgets für die Finanzierung einer eigenen Stelle, die Auszahlung einer eigenen Gage, eines Honorars oder die Aufwendungen des eigenen Lebensunterhalts ist ausgeschlossen.
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Ist eine Anbindung an eine Hochschule für Künstler*innen zwingend?
Nein. Der Wunsch und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen ist jedoch darzulegen. Erfahrungen im akademischen Betrieb sind wünschenswert.
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Ich habe mich schon einmal für die Aufnahme in der Jungen Akademie beworben. Ist eine erneute Bewerbung möglich?
Ja. Aufgrund der hohen Zahl der Bewerbungen aber die Begrenzung der Zuwahl auf zehn Personen müssen leider in jedem Verfahren vielversprechende Bewerber*innen abgelehnt werden. Eine erneute Bewerbung wird deshalb ausdrücklich begrüßt.