Zur Deutungsmacht der Biowissenschaften

Buch

Andreas Hüttemann (Hrsg.)
mentis Verlag, Paderborn 23.10.08

Wenn X den Y erschlägt, dann ist X schuld - jedenfalls dann, wenn er es auch hätte sein lassen können. Wenn X dagegen zu seinem Tun gezwungen war und gar nicht anders konnte, dann ist X nicht schuldig. Da die Neurowissenschaften nahe legen, alles menschliche Verhalten werde durch Hirnzustände festgelegt, die diesen vorangehen, müsste X demnach nicht seiner Schuld wegen zur Rechenschaft gezogen werden. Schuld und Sühne, so scheint es, bedürfen im Lichte der Neurowissenschaften einer neuen Deutung. Derartige Neudeutungen von Begriffen weisen auf ein Phänomen hin, das wir als die "Deutungsmacht der Biowissenschaften" bezeichnen. Die Deutungsmacht der Biowissenschaften ist aber nicht schon dann gegeben, wenn biowissenschaftliche Deutungsansprüche aufgestellt werden; wesentlich ist die affirmative Rezeption solcher Deutungsansprüche. Wegen der großartigen Erklärungserfolge der Biowissenschaften (Entschlüsselung des genetischen Codes, Fortschritte im Bereich der Hirnforschung usw.) werden biowissenschaftliche Erklärungen heute oft unhinterfragt als ultimative Erklärungen aufgefasst. Insofern die Biowissenschaften auf dem traditionellen Terrain der Geisteswissenschaften ihre Erklärungsansprüche geltend machen, also Begriffe wie Seele, Identität, Gefühle, Schönheit usw. auf biologische Kategorien zurückführen, kollidieren sie mit den Erklärungsansprüchen der Geisteswissenschaften. Ziel dieses Bandes ist es nicht, im Namen der Einheit der Wissenschaften eine Biologisierung der verschiedenen Phänomenbereiche voranzutreiben. Vielmehr geht es darum abzuwägen, wie es denn um die Berechtigung biowissenschaftlicher Deutungsansprüche in verschiedenen Bereichen tatsächlich bestellt ist. Mit Beiträgen von Paul B. Baltes, Daniel C. Dennett, Julia Fischer, Christoph Halbig, Andreas Hüttemann, Doris Kolesch, Martin Korte, Wolf Singer, Meredith Small, Manfred Spitzer und Felix Thiele

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